Behördliche Formalitäten, Anzeigepflichten
Der Beginn, jede Änderung und die Beendigung jeder stehenden gewerblichen Tätigkeit ist dem für die Betriebsstätte zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Informationen zu den bei der Gewerbeanzeige vorzulegenden Unterlagen etc. erhalten Sie hier (auch in englisch, französisch, spanisch und italienisch).