Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
- Sprechzeiten
- Für welche Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung notwendig?
- Wie ist die Sachkundeprüfung organisiert?
- Wie hoch ist die Gebühr für die Sachkundeprüfung?
- Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit?
- Wie kann ich mich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?
- Wie kann ich mich zur Sachkundeprüfung anmelden?
- Wer ist für die Anerkennung, der Sachkundeprüfung, zuständig?
Sprechzeiten
Sie erreichen uns am Telefon über folgende Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
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Freitag
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09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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09:00 bis 12:00 Uhr
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13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Für welche Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung notwendig?
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
- Schutz vor Ladendiebstahl (sog. Einzelhandelsdetektive)
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
- Neu:
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach §§ 44 des Asylgesetzes (Flüchtlingsunterkünften, Asylantenwohnheime)
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion (Konzerte, Fußballspiele)
Wie ist die Sachkundeprüfung organisiert?
Sie besteht aus einer digitalen schriftlichen Prüfung (120 Min) und einer
mündlichen Prüfung (ca. 15 Min) in der IHK Frankfurt am Main (Link zur Anfahrt) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt.
mündlichen Prüfung (ca. 15 Min) in der IHK Frankfurt am Main (Link zur Anfahrt) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt.
Wie hoch ist die Gebühr für die Sachkundeprüfung?
Die Gebühr für die Gesamtprüfung beträgt 205,00 Euro. Die Gebühr für die Wiederholung der mündlichen Prüfung beträgt 137,00 Euro. (Bildungsgutscheine können nicht verrechnet werden!)
Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit?
Personen mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen (z. B. Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz, mittlerer Justizvollzugsdienst, Fachkraft für Schutz und Sicherheit etc.) und den bisherigen Weiterbildungsabschlüssen "Geprüfte Werkschutzkraft" und "Geprüfter Werkschutzmeister"
Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren.
Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren.
Wie kann ich mich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?
Lernmaterialien:
Bewachungsgewerbe - Lernmaterialien für die Unterrichtung/die Prüfung nach § 34a Gewerbeordnung
PC-Test-Prüfung:
PC-Test-Prüfung
Rahmenplan:
Rahmenplan für die Sachkundeprüfung und der Stoffsammlung für die Unterrichtung
Lehrgangsanbieter:
WIS
Hessen-Weiterbildung
Bewachungsgewerbe - Lernmaterialien für die Unterrichtung/die Prüfung nach § 34a Gewerbeordnung
PC-Test-Prüfung:
PC-Test-Prüfung
Rahmenplan:
Rahmenplan für die Sachkundeprüfung und der Stoffsammlung für die Unterrichtung
Lehrgangsanbieter:
WIS
Hessen-Weiterbildung
Wie kann ich mich zur Sachkundeprüfung anmelden?
Die Anmeldung erfolgt im Internet hier: Online-Anmeldung
Wer ist für die Anerkennung, der Sachkundeprüfung, zuständig?
Das zuständige Ordnungsamt entscheidet auf Grundlage der entsprechenden Nachweise/Zeugnisse.
Telefon: 069 212-42404 (Service)
E-Mail: gewerbeinfo@stadt-frankfurt.de
In Frankfurt am Main: Ordnungsamt, Gewerbeangelegenheiten, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main
Telefon: 069 212-42404 (Service)
E-Mail: gewerbeinfo@stadt-frankfurt.de
In Frankfurt am Main: Ordnungsamt, Gewerbeangelegenheiten, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main