Spielgeräteaufstellerunterrichtung gemäß § 33c Gewerbeordnung

Reservierung eines Platzes für die Teilnahme an einer Spielgeräteaufstellerunterrichtung


Wer muss an einer Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz teilnehmen?


  1. Gemäß § 33 c Absatz 2 Nummer 3 Gewerbeordnung Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die eine Spielgeräteaufstellererlaubnis ab dem 1. September 2013 beantragen und
  2. gemäß § 33 c Absatz 3 Satz 4 Gewerbeordnung Mitarbeiter von Spielgeräteaufstellern, die mit der Aufstellung von Spielgeräten unmittelbar betraut sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die schon vor dem 1. September 2013 beim Aufsteller beschäftigt waren. Keine Unterrichtung benötigen Mitarbeiter, die ausschließlich mit der Wartung bereits aufgestellter Spielgeräte betraut sind oder Bürokräfte sowie Mitarbeiter, die mit sonstigen Aufgaben beschäftigt sind.
Die IHK Frankfurt am Main bietet zentral für Hessen die Spielgeräteaufstellerunterrichtung an.
Unterrichtet werden insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz in der Gewerbeordnung, der Spielverordnung, den Landesspielhallengesetzen und dem Jugendschutzgesetz. Die Unterrichtung dauert 6 Stunden inklusive Pausen. Sie findet in der Regel zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Die aktuelle Uhrzeit der Unterrichtung wird in den Einladungsschreiben bekannt gegeben. Es wird umfassendes Unterrichtsmaterial ausgehändigt.

Welche Unterlagen werden in der Regel bei Ihrem Antrag bei der Behörde benötigt (Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten)?


  • Unterrichtungsnachweis einer IHK
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und im Insolvenzregister
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution*
* Im Sozialkonzept soll dargelegt werden, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt wird. Das Sozialkonzept soll veranschaulichen, wie der Aufsteller und seine Beschäftigten frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen. Für Fragen zum Sozialkonzept wenden Sie sich bitte an die Hessische Landesstelle
für Suchtfragen e.V. (HLS)

Beachten Sie bitte, dass die genannten Unterlagen nur eine Orientierung darstellen. Setzen Sie sich vor Beantragung mit der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde in Verbindung.

WICHTIGE HINWEISE DER IHK FRANKFURT

An der Unterrichtung kann nur teilnehmen, wer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um die komplizierten Inhalte der Unterrichtung verstehen zu können. Zu Beginn der Unterrichtung wird überprüft, ob ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen. Falls nur unzureichende Deutschkenntnisse festgestellt werden, kann dies zum Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin führen!
Die Anwesenheit muss vom Anfang bis zum Ende der Unterrichtung erfolgen.
Die Teilnehmerzahl pro Unterrichtungstermin ist begrenzt und erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Unterrichtung ist gebührenpflichtig und kostet 200,- EUR, der Gebührenbescheid wird nach der Unterrichtung verschickt.

Hier können Sie sich zur Unterrichtung anmelden.