Anpassung der vorläufigen Beitragsveranlagung
Für die vorläufige Veranlagung des laufenden Jahres wird der zuletzt festgesetzte Gewinn oder Gewerbeertrag des Unternehmens berücksichtigt. Erwarten Sie für Ihr Unternehmen einen hiervon abweichenden Gewinn oder Gewerbeertrag? Sie können uns den geschätzten Wert mitteilen und erhalten einen korrigierten Beitragsbescheid.