Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Ukraine-Hilfstransporte bis Frühjahr 2025 verlängert
Die in Hessen bestehende Ausnahmeregelung für (geschäftsmäßig oder entgeltlich durchgeführte) Transporte in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Hessen bis einschließlich zum 31.03.2025 verlängert. Die Ausnahmeregelung wird in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 31.08.2024 auch auf die in der Ferienreiseverordnung geregelten Samstagsfahrverbote erweitert, soweit hessisches Gebiet betroffen ist. Ebenso wurde die Regelung, wonach von Kontrollen zur Einhaltung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots und vom Samstagsfahrverbot in Bezug auf militärische Transporte, die durch private Unternehmen im Auftrag deutscher oder verbündeter Streitkräfte geschäftsmäßig oder entgeltlich durchgeführt werden, abgesehen werden soll, bis zum 31.03.2025 verlängert.