Firmengründung in China
Das am 15. März 2019 verabschiedete "Gesetz der Volksrepublik China über ausländische Investitionen" (Foreign Investment Law, FIL) trat am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzte die vorherigen Regelungen über Equity Joint Ventures, Contractual Joint Ventures und Wholly Foreign-Owned Enterprises. Das neue Gesetz zielt darauf ab, gleiche Bedingungen für in- und ausländische Unternehmen zu schaffen, indem es eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Investitionsformen bietet und die Transparenz ausländischer Investitionen erhöht.
Eine wichtige Neuerung des FIL ist die Einführung einer Negativliste, die Bereiche angibt, in denen ausländische Investitionen beschränkt oder verboten sind. Die neueste Version dieser Liste wurde 2021 aktualisiert, wobei die Anzahl der eingeschränkten Branchen reduziert wurde, was den Marktzugang für ausländische Unternehmen weiter erleichtert.
Zudem wird in China das Konzept der "Inländerbehandlung" vor der Investitionszulassung angewandt, was bedeutet, dass ausländische Investoren die gleichen Bedingungen wie inländische Unternehmen erhalten, sofern sie nicht auf der Negativliste stehen. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zum Schutz von geistigem Eigentum und zur Abschaffung des Zwangs zum Technologietransfer.
Im Kontext des deutsch-chinesischen Handels und Investitionen ist zudem das EU-China Comprehensive Agreement on Investment (CAI) von Bedeutung, welches 2020 grundsätzlich vereinbart wurde, jedoch noch nicht ratifiziert ist. Dieses Abkommen zielt darauf ab, verbesserten Marktzugang und einen gerechteren Wettbewerb für Investoren beider Seiten zu fördern.
Diese Entwicklungen zeigen, dass China seine Märkte weiterhin für ausländische Investoren öffnet und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen schafft, um ein ausgewogeneres Investitionsumfeld zu gewährleisten.
Quelle: GTAI
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