Aufgaben der Ausbildungsberatung
Die Ausbildungsberater sind als Beauftragte der Industrie- und Handelskammer tätig. Sie sind berechtigt, die notwendigen Auskünfte zu erfragen, entsprechende Unterlagen einzusehen und die Ausbildungsstätten zu besichtigen.
Zu den Ausbildungsstätten zählen die Ausbildungsräume, Betriebsräume und Betriebsstätten, soweit dort Ausbildungsplätze vorhanden sind. Die Ausbildungsberater sind auch in das Prüfungsgeschehen eingebunden. Die Ausbildungsberatung ist bei der Durchführung ihrer Aufgaben an die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes und geltenden Vorschriften gebunden. Dem Beraterteam wurden folgende Aufgaben übertragen:
Beratung über die Voraussetzungen der Berufsausbildung
Beratung über die Voraussetzungen der Berufsausbildung
- Ausbildungsmöglichkeiten (nach Berufe- und Ausbildungsordnung)
- Ausbildungsvertrag und Ausbildungspflichten
- Art und Einrichtung der Ausbildungsstätten
- Bestellung von Ausbildern
- Betrieblicher Ausbildungsplan
- Ergänzende Ausbildungsmaßnahmen
- einschlägige Gesetze und sonstige Vorschriften
Beratung zur Eignung der Ausbildungsstätte
- Art und Einrichtung
- Verhältnis der Auszubildendenzahl zur Zahl der Ausbildungsplätze und den beschäftigten Fachkräften
- persönliche und fachliche Eignung des Ausbildenden und der Ausbilder
- Ausbilderprüfung
Beratung über die Durchführung der Berufsausbildung
- pädagogische Grundsätze der Ausbildung
- methodisches Unterweisen und Lehren
- Einsatz von Lehr- und Lernmitteln
- Auswahl und Ausstattung von Ausbildungsplätzen
- sachliche Gliederung und zeitlicher Ablauf der Ausbildung
- verkürzte Ausbildungszeiten
- Zusammenarbeit mit den an der Ausbildung Beteiligten, insbesondere mit den Erziehungsberechtigten und Berufsschulen
Beratung der Auszubildenden
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
- Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
- Berufsschulbesuch und Teilnahme an außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
- Zulassung, Anforderungen und Ablauf bei den Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsmöglichkeiten
Beratung zur Durchführung der Berufsausbildung
- die Einhaltung der Ausbildungsordnung und der betrieblichen Ausbildungspläne
- die Beachtung des Verbotes der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Aufgaben
- die Freistellung zum Besuch der Berufsschulen und von überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
- das kostenlose zur Verfügung stellen der Ausbildungsmittel
- Bestellung und Einsatz der Ausbilder/innen
- Einhaltung von Auflagen
Die Ausbildungsberatung erfüllt ihre Aufgaben
- durch regelmäßige Besuche der Ausbildungsstätten
- durch Besuch der Ausbildungsstätten aufgrund besonderer Veranlassung
- durch Informationsveranstaltungen für Ausbildende, Ausbilder und Auszubildende sowie Ausbilderarbeitskreise
- durch Einzel- oder Gruppenberatung