Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bemüht sich, ihre Internetseite www.frankfurt-main.ihk.de und die entsprechenden mobilen Inhalte barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Rechtsgrundlagen sind das Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) in deren jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt der IHK Frankfurt am Main wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert.
Die Website der IHK Frankfurt am Main und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind technisch wie inhaltlich weitgehend mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar, aber bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 Absatz 2 und 4 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Und wir bemühen uns, um eine stetige Verbesserung unseres Auftritts.
So finden unter anderem fortlaufende Optimierungen an vor allem älteren PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen sowie Korrekturen vereinzelter Formatierungsfehler statt. Diese sind entweder selbst erstellt oder stammen von anderen Quellen, insbesondere im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien (z.B. Ausbildungsordnungen, PDFs der IHK-Organisation).
Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert bzw. mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite aufgefallen? Dann informieren Sie uns bitte.
Gerne können Sie unser Feedbackformular nutzen oder sich direkt an den nebenstehenden Kontakt wenden. Bitte wenden Sie sich auch gerne bei Fragen an uns.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon +49 641 303-2901
Fax +49 611 32764-4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internetseite: www.rp-giessen.de
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon +49 641 303-2901
Fax +49 611 32764-4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internetseite: www.rp-giessen.de