Hinweise zur Führung
Hinweise zum Führen der Ausbildungsnachweise
Der Berufsbildungsausschuss der IHK hat Richtlinien zur Führung der Ausbildungsnachweise gegeben, die alle Beteiligten bei der Durchführung der Ausbildung unterstützen sollen. Hier das Wichtigste:
Im Ausbildungsnachweis sind die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie Themen des Berufsschulunterrichts einzutragen. So erfüllt das Heft eine didaktische Funktion und dient als Kontrollinstrument.
Ausdrücklich erwähnt wird der Ausbildungsnachweis im Berufsbildungsgesetz. Die Pflicht ihn zu führen ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Der Ausbildende muss den Auszubildenden aktiv motivieren, den Nachweis zu führen. Mängel sind aufzuzeigen, auf eine Verbesserung ist im Rahmen der Ausbildungspflicht hinzuwirken.
Der Ausbildungsnachweis ist ein Kontrollinstrument, das dann von großer Bedeutung ist, wenn die Auszubildenden die Abschlussprüfung nicht bestanden haben. Dann kann anhand des Nachweises, in Gegenüberstellung zum Ausbildungsplan, gegebenenfalls die mangelhafte Ausbildung nachgewiesen werden. Hieraus ist unter Umständen Schadenersatz wegen schlechter Ausbildung ableitbar. Es liegt daher im Interesse des Ausbildungsbetriebes, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen regelmäßig zu überwachen.
Bei der Führung des Ausbildungsnachweises sollten die Angaben über die ausgeübte Tätigkeit auch Aussagen über die verwendeten Mittel enthalten.
Fragen zu Ausbildungsnachweisen beantwortet Ihnen Ihre Ausbildungsberatung.