Die Verbundausbildung

Im Verbund ausbilden - Was muss vorab geklärt werden?

Eine langfristige Unternehmensentwicklung ist nur denkbar, wenn folgende Überlegungen berücksichtigt werden:
  1. Wie wird der Personalbedarf gesichert?
  2. Wie ist die Qualifizierung des Personals zu sichern?
  3. Wie sind die dabei entstehenden Kosten zu begrenzen?

Ein wichtiger Faktor bei diesen Überlegungen ist die Entscheidung der Frage: »Ausbildung ja oder nein?« Genügend Gründe sprechen für ein positives Votum. Hieraus ergeben sich nun die nächsten Fragen: »Kann ich alleine ausbilden?« »Gibt es die Möglichkeit, die Mühe mit jemandem zu teilen?«

Die Antwort lautet: »Ausbilden im Verbund«
Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
  1. Mehrere Betriebe stellen ein und tauschen phasenweise ihre Auszubildenden aus.
  2. Ein Unternehmen stellt ein und »verbündet« sich mit einem größeren Unternehmen, das Phasen der Ausbildung abnimmt.
  3. Ein Unternehmen verbündet sich mit einem Großbetrieb, dem phasenweise die Auszubildenden überstellt wird.
  4. Ein oder mehrere Unternehmen gründen einen Ausbildungsverein, der die Organisations- und Verwaltungsaufgaben übernimmt.

Jedes dieser Modelle hat seine Vor- und Nachteile. In jedem Falle aber entlastet eine Verbundausbildung das einzelne Unternehmen.

Außerdem können sich an einem Verbund auch Betriebe beteiligen, die so spezialisiert sind, dass sie keine vollständige Ausbildung durchführen können. Gerade diese »Spezialisten« brauchen aber oft gut ausgebildete Fachleute!

Jede qualifizierte Fachkraft, die das Unternehmen verlässt, nimmt viel mehr Interna mit, als ein Auszubildender je erfahren dürfte. Umgekehrt machen Auszubildende im Verbund ihre Wanderschaft schon während der Lehre und bringen damit viel mit, was dem Unternehmen nützt.

Außerdem bringt ein solcher Verbund die Beteiligten auf anderen Gebieten näher.

Es ist viel eigenes Geld zu sparen, wenn Erfahrungen mit den »Verbündeten« bei bestimmten Neuanschaffungen, mit Lieferanten oder Kunden ausgetauscht werden.

Es ergibt sich ein gemeinsamer Weiterbildungsbedarf. Für einen alleine ist das zu teuer und große Weiterbildungsinstitute gehen meist nicht auf Sonderwünsche ein, aber der Verbund kann helfen, sich auf individuelle Bedürfnisse einzustellen.

Es entstehen feste Beziehungen. Mancher größere Auftrag ist, wenn man sich kennt und die Risiken teilt, gemeinsam besser zu lösen.

Bevor erstmals mit einer Ausbildung begonnen wird, ist eine Kontaktaufnahme mit der IHK Frankfurt am Main erforderlich, die die Voraussetzungen klärt und zugleich in allen formalen Fragen berät.

Hierzu wird ein Termin mit dem zuständigen Ausbildungsberater vereinbart. Er wird klären, welcher Ausbildungsberuf für das Unternehmen am besten geeignet ist. In diesem Gespräch wird festgelegt, welche Unternehmen für einen Verbund in Frage kommen.

Auch das Arbeitsamt ist ein Ansprechpartner für die ersten Planungsschritte. Hier werden nicht nur geeignete Lehrstellenbewerber/-innen vermittelt, sondern auch ein Überblick über die Arbeitsmarktsituation der Region gegeben.

Als nächstes gilt es, eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Art des Verbundes und damit auch, welche Art von Partnern geeignet ist.

Verbundmodelle

Auftragsausbildung
Einzelne Ausbildungsabschnitte werden aus fachlichen Gründen oder wegen fehlender Kapazität an andere Betriebe oder Bildungsträger vergeben.

Konsortium
Mehrere kleine und mittlere Unternehmen stellen jeweils Auszubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen aus.

Leitbetrieb mit Partnerbetrieben
Der Leitbetrieb ist für die Ausbildung insgesamt verantwortlich. Er schließt die Ausbildungsverträge ab und organisiert die phasenweise Ausbildung bei den Partnerbetrieben.

Ausbildungsverein
Mehrere Betriebe schließen sich auf vereinsrechtlicher Grundlage zusammen. Der Verein tritt als Ausbilder auf. Er übernimmt die Steuerung der Ausbildung und wird von den Mitgliedern finanziell getragen.
Check-Liste für Verbundausbildung

1. Vorbereitungsphase
  • Bildung einer Unternehmer-Kerngruppe für eine Verbundausbildung.
  • Entscheidung, ob Firmenverbund oder Ausbildungsverein angestrebt wird.
  • Bei Firmenverbund: Vereinbarung über die Beteiligungsanteile der Betriebe.
  • Bei Verein: Erarbeitung einer Vereinssatzung, Festlegung der Mitgliedsvoraussetzung, Planung der Vereinsführung etc.
  • Ansprache von potentiellen Mitglieds- oder Beteiligungsbetrieben.
  • Kontaktaufnahme zu den Kammern, um die Eintragung der Ausbildungsverträge zu sichern.
  • Ansprechen der Arbeitgeberverbände.
  • Abklären der Kooperationsmöglichkeiten mit dem Arbeitsamt.
  • Gezielte Ansprache von kooperationsbereiten Betrieben.
  • Bitte um politische Unterstützung bei Parteien, Behörden und Presse.

2. Gründungsphase
  • Bei Verein: Abhalten einer Gründungsversammlung, Verabschiedung der Satzung, Wahl eines Vorstandes, Beantragung der Gemeinnützigkeit.
  • Gegebenenfalls Einstellung eines Geschäftsführers.
  • Einrichtung einer Geschäftsstelle.
  • Kontaktaufnahme zu Berufsschulen.
  • Entwicklung von Muster-Ausbildungsverträgen.
  • Pressegespräche über das Ausbildungsmodell.
  • Zusammenstellung von Ausbildungsgängen aus vorhandenen Teilausbildungsplätzen.

3. Praxisphase
  • Koordination von Ausbildungsgängen.
  • Vervollständigung von vorliegenden Teilausbildungsgängen durch gezielte Ansprache von Ergänzungsbetrieben.
  • Auslösen von Bewerbungen über Presseerklärung, Anzeigen oder Arbeitsamt.
  • Ständiges Bemühen um zusätzliche Mitglieder und Spender.
  • Bewerberauswahl (zusammen mit den Ausbildungsbetrieben).
  • Vertragsabschluss mit den Auszubildenden.
  • Eventuell vertragliche Einbeziehung externer Ausbildungsbetriebe.
  • Betreuung der Auszubildenden.