Checkliste Ausbildungsvertrag


Vertragspartner/-in
Unter 18 Jahre
  • Unterschrift des Ausbildenden oder der im Unternehmen für Einstellungen und Kündigungen Berechtigte
  • Unterschrift des Auszubildenden
  • Unterschriften der gesetzlichen Vertreter: Vater, Mutter, Vormund (In diesem Fall muss das Vormundschaftsgericht gegenzeichnen)
Über 18 Jahre
  • Unterschriften von Ausbildenden und Auszubildenden

Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
Grundlage sind die jeweils gültigen Ausbildungsordnungen. Andere Berufsbezeichnungen sind nicht erlaubt. Für die sachliche und zeitliche Gliederung ist der Ausbildungsrahmenplan zugrunde zu legen, der als Anhang zur Ausbildungsordnung beigefügt ist.

Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Der Beginn ist frei wählbar. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Beginn mit dem Schuljahresanfang der Berufsschule korrespondiert und das Ende mit der Sommer- oder Winterabschlussprüfung.

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Können im Betrieb bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten nicht vermittelt werden, (z.B. Ausbildungsberuf: Koch - Bereich: Patisserie) muss der Auszubildende in einem geeigneten Betrieb oder überbetrieblich ausgebildet werden.

Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
Beachten:
  • Arbeitszeitordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Manteltarife
  • Haustarife
  • Betriebsvereinbarungen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt die höchstzulässige Arbeitszeit (Ausbildungszeit) bei noch nicht 18 Jahre alten Personen grundsätzlich 8 Stunden. Ist allerdings die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als 8 Stunden verkürzt, können Jugendliche an den übrigen Wochentagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden. Im Übrigen sind die Vorschriften des JarbSchG über die höchstzulässigen Wochenarbeitszeiten zu beachten.

Dauer der Probezeit
Darf einen Monat nicht unter- und vier Monate nicht überschreiten.
Achtung: Wurde der Auszubildende vor Beginn der Ausbildung in einem Probearbeitsverhältnis z.B. sechs Monate als Praktikant beschäftigt, darf die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit angerechnet werden.

Zahlung und Höhe der Vergütung
Ortsübliche Tarife auch ohne Tarifbindung der Vertragsparteien, die bis zu 20 % unter- oder überschritten werden können.

Dauer des Urlaubs
Beachten:
  • unter 18 Jahre: Jugendarbeitsschutzgesetz
  • über 18 Jahre: Bundesurlaubsgesetz
  • Manteltarife
  • Haustarife
  • Betriebsvereinbarungen

Kündigungsvoraussetzungen
Rechtsgrundlagen: Berufsbildungsgesetz, Allgemeines Arbeitsrecht

Im Falle eines Streites aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis kann der Schlichtungsausschuss der IHK angerufen werden.

Unzulässige Vereinbarungen
Im Berufsausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die mit dem Sinn und Zweck einer Berufsausbildung in Widerspruch stehen oder zu ungunsten des Auszubildenden von den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes abweichen.

Insbesondere sind Vereinbarungen unzulässig, die den Auszubildenden für die Zeit nach seiner Berufsausbildung in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränken, wie beispielsweise die Vereinbarung eines Verbotes der Arbeitsaufnahme nach Beendigung des Berufsausbildungs-Verhältnisses bei einem Konkurrenzunternehmen für ein Jahr.

Keine Gültigkeit haben auch Vereinbarungen im Vertrag, die eine Verpflichtung des Auszubildenden zur Zahlung einer Entschädigung für die Berufsausbildung, Vertragsstrafen, den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadenersatzansprüchen sowie die Festsetzung der Höhe eines Schadenersatzes in Pauschbeträgen vorsehen.

Der Berufsausbildungsvertrag ist bei der zuständigen IHK erhältlich, zusammen mit dem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Voraussetzungen zur Eintragung
Dem Ausbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung ist ein Ausbildungsplan des Betriebes beizufügen.

Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen diese unverzüglich der IHK mitgeteilt werden.

Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz sowie der Ausbildungsordnung entspricht.

Die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals und der Ausbildungsstätte müssen gegeben sein.

Weitere Voraussetzung ist die Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung bei Auszubildenden unter 18 Jahren.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Berechtigungsscheine werden von der zuletzt besuchten Schule ausgegeben oder sind beim Gewerbeaufsichtsamt anzufordern.

Vertragsdaten
Genaue Daten eintragen.
Beispiele:
  • Firma: Bezeichnung, die im Handelsregister eingetragen ist
    Falsch: Rosiger Baum
    Richtig: Gaststätten Betriebs-GmbH Susi Rohrig
  • Beginn und Ende der Ausbildung
    Koch (Lehrzeit 3 Jahre), Anrechnung sechs Monate (Bsp. Praktikum)
    Falsch: 01.08.1997 bis 31.07. 2000 Richtig: 01.08.1997 bis 31.01.2000
  • Firmensitz/Ort der Ausbildung
    Der Ort der Ausbildung ist einzutragen, nicht der Firmensitz
    Falsch: Romulus Hotel, Homberg Richtig: Romulus Hotel Bad Homburg

Darüber hinaus müssen folgende Daten im Berufsbildungsvertrag eingetragen werden:
  • Eintrag der in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsdauer. In bestimmten Fällen kann die IHK auf Antrag die Ausbildungszeit kürzen.
  • Den Betriebssitz eintragen.
  • Eintrag der Ausbildungsvergütung, die vereinbart wurde. Fragen hierzu beantwortet auch die IHK.