Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben und benötigen für Ihren Berufseinstieg in Deutschland eine Anerkennung? Die IHK hilft Ihnen bei der Bewertung von im Ausland absolvierten Berufsausbildungen.
- Welche Stelle ist zuständig für die Anerkennung Ihres Abschlusses?
- Wo stellen Sie Ihren Antrag für IHK Aus- und Fortbildungsabschlüsse?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab? (Dauer + Kosten)
- Was für Vorteile entstehen durch die Anerkennung?
- Wie erhalten Sie individuelle Beratung zur Anerkennung Ihres IHK Berufsabschlusses?
Welche Stelle ist zuständig für die Anerkennung Ihres Abschlusses?
Einen allgemeinen Überblick zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet das offizielle Portal des Bundes www.anerkennung-in-deutschland.de . Die Telefon-Hotline +49 30 1815-1111 ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Der Anerkennungsfinder leitet Sie in wenigen Schritten zur richtigen Stelle für Ihr Anerkennungsverfahren.
Wo stellen Sie Ihren Antrag für IHK Aus- und Fortbildungsabschlüsse?
Für cirka 350 Aus- und Fortbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen ist die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) die zuständige Stelle zur Durchführung von Anerkennungsverfahren (Gleichwertigkeitsfeststellung) für ausländische Berufsabschlüsse. Auf www.ihk-fosa.de finden Sie ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren, eine Liste der Berufe, das Antragsformular und eine Checkliste der beizufügenden Unterlagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- IHK-FOSA Antragsformular
- Abschlusszeugnisse
- Nachweise über Berufserfahrung
- Sonstige Befähigungsnachweise
- Identitätsnachweis
- Lebenslauf
- Inhalte der Ausbildung
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
(Dauer + Kosten)
Nach Eingang der Unterlagen bei der IHK-FOSA erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung 3 Monate.
Außerdem verschickt die IHK-FOSA einen Gebührenbescheid (Rechnung). Die Kosten für eine Antragstellung richten sich nach dem Gebührentarif der IHK-FOSA und betragen derzeit pauschal 100 bis 600 Euro.
Nun prüft die IHK FOSA, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischen Bildungsabschluss und dem deutschen Referenzberuf bestehen. Hauptkriterien sind Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie die Frage, ob ggf. abweichende Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung des jeweiligen Berufes in Deutschland entscheidend sind.
Nach Abschluss des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens stellt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid aus.
Was für Vorteile entstehen durch die Anerkennung?
- Mit dem Gleichwertigkeitsbescheid erhalten Antragstellende ein offizielles und rechtssicheres Dokument, welches die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem deutschen Bildungsabschluss bestätigt.
- Antragstellende können sich mit dem Gleichwertigkeitsbescheid direkt bei deutschen Arbeitgebern bewerben.
- Bei teilweiser Gleichwertigkeit werden die vorhandenen und fehlenden Qualifikationen in Theorie und Praxis detailliert im Bescheid angegeben. Dies erleichtert die Anpassungsqualifizierung und ermöglicht ggf. eine erneute Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt.
Wie erhalten Sie individuelle Beratung zur Anerkennung Ihres IHK Berufsabschlusses?
Wenn Sie sich über Ihre Möglichkeiten zur Anerkennung informieren möchten, vereinbaren Sie einen Termin bei der Anerkennungsberatung der IHK Frankfurt am Main. Hier erhalten Sie kostenlose Hilfestellung zur Festlegung des Referenzberufes, zum Ausfüllen des IHK-FOSA Antragsformulars, eine Überprüfung der notwendigen Dokumente und weitere Informationen zu Verfahrensdauer, Kosten und Ablauf.