Begabtenförderung
Begabtenförderung: Weiterbildungsstipendium
Leistungsstarke junge Fachkräfte, die mittels Weiterbildungen Karriere machen wollen, sehen sich oft mit finanziellen Hürden konfrontiert, denn berufliche Weiterbildung ist teuer. Sehr gute Ausbildungsabsolventen haben die Chance auf ein Weiterbildungsstipendium.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung dieses Programm. Aus der großen Zahl der Bewerber nimmt die IHK Frankfurt am Main jährlich neue Stipendiaten auf und betreut sie über drei Jahre.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die
- in der IHK Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erreicht haben,
- bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, (mit Anrechnungszeiten jünger als 28 Jahre alt sind),
- in einem Arbeitsverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden stehen,
- noch keinen akademischen Abschluss haben,
- eine berufsbegleitende Weiterbildung planen und
- ihre Bewerbung vor Beginn der Weiterbildung eingereicht haben.
Was wird gefördert?
- fachliche Lehrgänge, zum Beispiel Buchführung, Recht, Marketing etc.,
- Aufstiegsfortbildungen zum Techniker, Betriebswirt, Fachwirt oder Meister, aber auch
- fachübergreifende und persönlichkeitsbildende Weiterbildungen, zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, Rhetorik oder Zeitmanagement.
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch gefördert werden.
Wie wird gefördert?
- innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Kalenderjahren können vorbehaltlich ausreichender Mittelzuweisungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung aktuell bis zu 9.135 Euro an Zuschüssen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden. Das entspricht pro Förderjahr 3.045 Euro.
- pro Maßnahme wird ein Eigenanteil von 10 Prozent von den jeweiligen förderfähigen Kosten abgezogen.
- Weiterbildungsmaßnahmen und Studiengänge, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits begonnen haben, können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
- die Förderung kann nur im Rahmen der vom BMBF zugewiesenen Mittel erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, selbst wenn der Bewerber als Stipendiat aufgenommen wurde.
Fördermittel sind grundsätzlich vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahmen zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen 8 - 10 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Dies ist nur eine Kurzdarstellung der „Begabtenförderung der beruflichen Bildung“. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter:
- https://www.sbb-stipendien.de
- Richtlinien für die Begabtenförderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB)
Wie bewerbe ich mich?
Absolventen der IHK Frankfurt am Main die die oben genannten Kriterien erfüllen, können sich bis zum 30. September eines jeden Jahres bewerben. Der Förderzeitraum beginnt dann am 01. Januar des darauf folgenden Jahres.
Bei Interesse registrieren Sie sich bitte über das nachstehenden Formular.
Danach erhalten Sie die Zugangsdaten zu IBS, der Internetbasierten Bewerber- und Stipendiatenverwaltung der Stiftung Begabtenförderung.
Bitte beachten Sie:
Fördermittel sind grundsätzlich vor Beginn von Weiterbildungsmaßnahmen zu beantragen. Deshalb sind Weiterbildungsmaßnahmen, die vor Eingang der Bewerbung bereits begonnen wurden, generell nicht förderfähig!
Fördermittel sind grundsätzlich vor Beginn von Weiterbildungsmaßnahmen zu beantragen. Deshalb sind Weiterbildungsmaßnahmen, die vor Eingang der Bewerbung bereits begonnen wurden, generell nicht förderfähig!
Das Auswahlverfahren beginnt Mitte Oktober.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht.