Praktische Umsetzung
Um sicherzustellen, dass die Bescheinigungen über die Teilnahme an Qualifizierungsbausteinen eine untereinander vergleichbare Wertigkeit erhalten, ist ein zeitlicher Umfang von 140 bis zu 420 Stunden vorgegeben. Dies entspricht bei einer Arbeitswoche mit 5 Arbeitstagen à 7 Stunden einem Zeitraum vom 4 Wochen (bzw. 20 Arbeitstagen) bis 12 Wochen (bzw. 60 Arbeitstagen).
Bei Bedarf können auch mehrere unterschiedliche oder/und aufeinander aufbauende Qualifizierungsbausteine, die in der Praxis zeitlich und fachlich ineinandergreifen können, absolviert werden.
Die Lernorte legt der jeweilige Anbieter der Qualifizierungsbausteine fest. Zwei Drittel der Qualifizierungszeit eines Qualifizierungsbausteins müssen in Betrieben oder Betriebsstätten mit marktwirtschaftlichem Bezug erfolgen, z. B. in Eigenbetrieben oder Kooperationsbetrieben. Reine Lernbüros oder Lehrwerkstätten sind somit nur für ein Drittel der Zeit geeignet. Für die verpflichtende oder fakultative Teilnahme am Berufsschulunterricht gilt: Teilnehmer/-innen eines Qualifizierungsbausteines sind für den Besuch der Berufsschule freizustellen.
Am Ende eines Qualifizierungsbausteines wird eine Kompetenzfeststellung durchgeführt. Diese erfolgt durch eine Arbeitsprobe beim Anbieter vor Ort oder in einem der Kooperationsbetriebe. Die jeweilige Arbeitsprobe und der erforderliche Bewertungsbogen, nach dem sich die erreichten Punkte transparent ermitteln lassen, werden vom Anbieter entwickelt.
Am Ende eines Qualifizierungsbausteines wird eine Kompetenzfeststellung durchgeführt. Diese erfolgt durch eine Arbeitsprobe beim Anbieter vor Ort oder in einem der Kooperationsbetriebe. Die jeweilige Arbeitsprobe und der erforderliche Bewertungsbogen, nach dem sich die erreichten Punkte transparent ermitteln lassen, werden vom Anbieter entwickelt.
Der Anbieter informiert die IHK über die Termine der Kompetenzfeststellung und die IHK nimmt als Beobachter teil. Damit wird die Wertigkeit des IHK-Zertifikates sichergestellt.
Nach erfolgter Kompetenzfeststellung wird eine Bestätigung ausgestellt. Dabei wird zwischen der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung durch den Anbieter oder bei entsprechend hoher Punktzahl einem Zertifikat der zuständigen Kammer unterschieden.