Schlichtung in Ausbildungsverhältnissen
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat für eingetragene Berufsbildungsverhältnisse entsprechend des § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von schwerwiegenden Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden errichtet.