Berufsschulnote
Auszubildende haben die Möglichkeit die Note ihrer berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis eintragen zu lassen (§ 37 BBiG). Damit wir das Zeugnis zeitnah zur letzten Prüfung erstellen können, ist es erforderlich das Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 468 KB) spätestens am Tag der letzten mündlichen/praktischen Prüfung einzureichen.