Prüferentschädigung

Entschädigung für Ihren Zeitaufwand im Prüfer-Ehrenamt
Sie möchten Ihren Einsatz als Prüfer /-in zeitnah geltend machen?
Dazu bieten wir Ihnen die Möglichkeit über unser Online-Portal.
Wenn Sie noch kein Konto haben, registrieren Sie sich bitte nach dieser Anleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 369 KB). Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Registrierung zuerst eine Freischaltung durch unseren Support erfolgen muss!
Zukünftig können Sie sich dann mit Ihrer registrierten E-Mailadresse und Ihrem Passwort jederzeit einloggen.
Hier finden Sie eine Kurzanleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 938 KB) zu den Funktionen im Portal!
 
Welche Vorteile haben Sie künftig?
Durch die schnelle und komfortable Bearbeitung mit mobilen Geräten, wie Handy, Tablet, Laptop oder von Ihrem PC aus können Sie Ihre Abrechnung zu jeder Zeit einreichen.

Was wird benötigt?
Sie benötigen eine Internetverbindung (WLAN, 4G etc.) und entsprechende Endgeräte wie Smartphone, Tablet, Laptop oder PC mit einem Internetbrowser. Mit Ausnahme des Internet Explorer werden alle gängigen Browser unterstützt. 

Bitte beachten Sie, seit dem 02.02.2022 gilt die folgende Entschädigungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 63 KB).

Allgemeine Fragen zum Portal und zu Ihrer Abrechnung beantwortet Ihnen Ihr Prüfungssachbearbeiter  oder Ihre Prüfungssachbearbeiterin.
Bei technischen Fragen oder Problemen, wenden Sie sich bitte an Gabriele Kärcher.

Weitere Informationen zu:
Technische Prüfungen: Stefanie Benedix
Kaufmännische Prüfungen: Christoph Koch
Aufgabenstelle für Aus- u. Weiterbildungsprüfungen: 
Andreas Scheurich, Karin Wendel-Meyer
Weiterbildungsprüfungen: Heike Weidmann
Schlichtungsausschuss: Florian Volke