Zweitschriften

Bescheinigung der Ausbildungszeit und Zweitschrift vom Prüfungszeugnis


Wichtige Dokumente wie etwa Prüfungszeugnisse können verloren gehen. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Wenn Ihnen Dokumente wie Prüfungszeugnisse oder Berufsausbildungsnachweise verloren gegangen sind helfen wir mit entsprechenden Zweitschriften beziehungsweise Ersatz-Bescheinigungen gerne weiter.
Wichtiger Hinweis: Sollte Ihre Prüfung sehr lange zurückliegen, dann verfügen wir ggf. nicht mehr über die entsprechenden Unterlagen, da unsere Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist. Womöglich kann dann eine Nachfrage beim Hessischen Wirtschaftsarchiv sinnvoll sein, wohin wir ältere Dokumente abgeben. Nähere Einzelheiten nachfolgend.

  1. Bestätigung der Ausbildungszeit zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
Zum Zweck der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Für die Anerkennung der Ausbildungszeiten werden der Berufsausbildungsvertrag und das Zeugnis der Berufsabschlussprüfung benötigt. Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt. Diese Bescheinigung ist nach dem Sozialgesetzbuch kostenlos, soweit sie von uns ausgestellt werden kann. Falls die Ausstellung einer Bescheinigung gewünscht wird, ist ein Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) vollständig auszufüllen. Unsere Postanschrift sowie die entsprechenden Faxnummern für die Antragsstellung sind auf dem Antragsformular vermerkt.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor 1990 bei der IHK Frankfurt am Main abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA), da wir nicht mehr über entsprechende Unterlagen verfügen. Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt (35 Euro) erhoben.

  1. Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses
Falls Sie die Berufsabschlussprüfung oder eine Fortbildungs-/Weiterbildungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK Frankfurt am Main abgelegt haben, können wir eine Zweitschrift ausstellen. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 70 Euro erhoben. Falls Sie die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift wünschen, füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor 1990 bei der IHK Frankfurt am Main abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA). Für diese Auskunft wird vom HWA ein zusätzliches Entgelt (35 Euro) erhoben. Erst wenn sicher ist, dass das HWA die gewünschten Daten zur Verfügung stellen kann, stellen Sie den Antrag auf Zweitschrift bei der IHK Frankfurt am Main.