Sie möchten Ihren Abschluss nachholen?
Nicht nur Auszubildende, sondern auch andere Personen werden laut Berufsbildungsgesetz zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen, wenn sie nachweisen können, dass sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen. Als Orientierung hilft dabei die Ausbildungsverordnung (speziell der Ausbildungsrahmenplan) des jeweiligen Berufsbildes. Ausbildungszeiten in anderen Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden berücksichtigt. Die erforderliche Mindestzeit bei dreijährigen Ausbildungsberufen beträgt 4,5 Jahre Berufspraxis, bei zweijährigen Ausbildungsberufen 3 Jahre.
Allgemeine Informationen
Örtlich zuständig für die Entscheidung über die Zulassung von Externen ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main die IHK Frankfurt am Main nur dann, wenn in ihrem Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort des externen Prüfungsbewerbers liegt.
Soldaten und Soldatinnen werden ebenfalls zugelassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine Zulassung rechtfertigen, erworben wurden.
Prüfungsvorbereitungskurse
Ein Prüfungsvorbereitungskurs ist in jedem Fall sinnvoll. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Bildungsträger, die solche Kurse anbieten.
Unser Fachkräfteentwickler / Bildungscoach unterstützt Sie gerne bei der Suche nach dem optimalen Vorbereitungskurs und zeigt auf, welche Möglichkeiten es zur finanziellen Unterstützung gibt.
Mehr erfahren direkt von: Herrn Hasan Kara
Lernmaterialien
Darüber hinaus können über die folgenden Verlage Materialien zur Prüfungsvorbereitung sowie Aufgabensätze aus vergangenen Prüfungen bezogen werden:
- Kaufmännische Berufe, Kaufmännisch-verwandte Berufe (Florist/in, Gastronomie, Lagerberufe) sowie IT-Berufe:
U-form-Verlag - Industriell-technische Berufe: Christiani
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Wenn die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf und Arbeitszeugnisse über die Berufserfahrung) eingereicht werden, sind wir gerne bereit, im ersten Schritt zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen: Frau Gabriele Kärcher
Anmeldung zur Externen Abschlussprüfung
Sobald wir die Zulassungsvoraussetzungen überprüft haben und Sie diese erfüllen, können Sie sich im zweiten Schritt zum gewünschten Prüfungstermin über unser Downloadformular Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 429 KB) anmelden. Bitte senden Sie uns dieses zeitnah zum Prüfungsanmeldeschluss erneut zusammen mit Ihren Unterlagen (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und unserer Nachricht zu Ihren Zulassungsvoraussetzungen) zu. Die bereits erhaltenen, personenbezogenen Daten werden nach Versand unserer ersten Mitteilung zu den Zulassungsvoraussetzungen aus Datenschutzgründen gelöscht.