FAQs Ausbilderlehrgänge
Häufig gestellte Fragen: Ausbilderlehrgänge
- 1. Welche verschiedenen Formate bieten Sie an?
- 2. Welcher Lehrgang ist für mich passend?
- 3. Muss ein Vorbereitungslehrgang besucht werden?
- 4. Wie melde ich mich am besten an?
- 5. Kann ich für den Ausbilder:innenlehrgang Bildungsurlaub beantragen?
- 6. Ist im Lehrgang(sentgelt) die Ausbildereignungsprüfung inbegriffen?
- 7. Wann erhalte ich die Einladung bzw. die Rechnung?
- 8. Wo erhalte ich die Ausbildungsverordnung des Ausbildungsberufes, den ich betreuen werde?
- 9. Ich kann nicht an allen Lehrgangstagen teilnehmen, besteht eine Anwesenheitspflicht?
- 10. Wann finden die AEVO Prüfungen statt und wie melde ich mich an?
- 11. Wo kann ich die Prüfung ablegen?
- 12. Kann ich mit bestandener Ausbilderprüfung direkt ausbilden?
- 13. Wie kann ich Ausbildungsbetrieb werden?
1. Welche verschiedenen Formate bieten Sie an?
Angebote für Ausbilder:innen:
IHK-Vorbereitungslehrgänge
- Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder – Online Intensiv – 45 UE
- Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder – Online Vollzeit – 64 UE
Präsenzkurse:
- Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder – Vollzeit – 80 UE
- Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder – Berufsbegleitend – 80 UE
Unsere Präsenzkurse umfassen 80 UE
2. Welcher Lehrgang ist für mich passend?
Überlegen Sie welcher Lerntyp Sie sind und welches Format mit Ihrem Job und Ihrer Zeit kompatibel ist und vor allem auch zu Ihnen passt.
Die Empfehlung ist: Je mehr Themen Sie bereits aus dem Rahmenplan durch Ihren beruflichen Werdegang oder Bildungsweg abdecken können, desto leichter wird Ihnen die Teilnahme auch an einem kompakteren Lehrgang fallen.
3. Muss ein Vorbereitungslehrgang besucht werden?
Nein. Für den Lehrgang und zur Prüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Wie Sie sich auf die Ausbildereignungsprüfung vorbereiten, ist ganz Ihnen überlassen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang bietet Ihnen die Möglichkeit sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten.
Sollten wir für Sie nicht das richtige Angebot haben, nutzen Sie gern das Weiterbildungs-Informationssystem der IHK Organisation.
Sollten wir für Sie nicht das richtige Angebot haben, nutzen Sie gern das Weiterbildungs-Informationssystem der IHK Organisation.
4. Wie melde ich mich am besten an?
Nutzen Sie das Online-Formular des jeweiligen Ausbilder:innenlehrgangs. Während des Anmeldeprozesses muss unseren AGBs zugestimmt und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen werden. Ihre Zustimmung bildet für uns die Grundlage, um ein Veranstaltungsentgelt in Rechnung stellen zu können.
5. Kann ich für den Ausbilder:innenlehrgang Bildungsurlaub beantragen?
Die IHK Frankfurt am Main ist kein anerkannter Träger nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG). Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Sozialministeriums Bildungsurlaub - Arbeitswelt Hessen.
6. Ist im Lehrgang(sentgelt) die Ausbildereignungsprüfung inbegriffen?
Nein. Der angegebene Lehrgangszeitraum beinhaltet ausschließlich die Vorbereitung. Es muss daher frühzeitig eine zusätzliche Anmeldung zur Prüfung erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
7. Wann erhalte ich die Einladung bzw. die Rechnung?
Die Einladung zu Ihrem gebuchten Lehrgang erhalten Sie ca. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, die Rechnung versenden wir mit Kursstart.
Für die Prüfung erhalten Sie eine separate Rechnung.
Für die Prüfung erhalten Sie eine separate Rechnung.
8. Wo erhalte ich die Ausbildungsverordnung des Ausbildungsberufes, den ich betreuen werde?
Die Ausbildungsverordnung und den Ausbildungsrahmenplan zu einem Ausbildungsberuf Ihrer Wahl finden Sie unter: Ausbildungsberufe A-Z - IHK Frankfurt am Main oder auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
9. Ich kann nicht an allen Lehrgangstagen teilnehmen, besteht eine Anwesenheitspflicht?
Nein, es besteht keine Anwesenheitspflicht. Sollten Sie einzelne Lehrgangstage nicht wahrnehmen können, liegt es in Ihrer Verantwortung, die versäumten Inhalte selbstständig nachzuholen. Ihre Teilnahme ist lehrgangsgebunden; ein Nachholen der versäumten Tage in einem später stattfindenden Lehrgang nicht möglich.
10. Wann finden die AEVO Prüfungen statt und wie melde ich mich an?
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch zur Prüfung angemeldet. Nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular.
Anmeldungen in anderer Form können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Anmeldungen in anderer Form können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Die schriftliche Prüfung findet jeweils am 1. Dienstag jeden Monats, der nicht auf einen Feiertag fällt, statt.
Im Januar sowie im August finden keine Prüfungen statt.
Im Januar sowie im August finden keine Prüfungen statt.
Bitte melden Sie sich ausschließlich online an.
Die Verfügbarkeit der einzelnen Termine können Sie in der Online-Anmeldung prüfen.
Die Verfügbarkeit der einzelnen Termine können Sie in der Online-Anmeldung prüfen.
11. Wo kann ich die Prüfung ablegen?
- bei der IHK Ihres Wohnorts
- bei der IHK Ihres Arbeitsorts
- bei der IHK Ihres Lehrgangsorts
Bitte melden Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen IHK rechtzeitig zum gewünschten Prüfungstermin an.
12. Kann ich mit bestandener Ausbilderprüfung direkt ausbilden?
Die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder wird nach Paragraf 30 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durch die Ausbildungsberater überprüft. Das Bestehen der Ausbildereignungsprüfungen berechtigt also nicht automatisch zum Ausbilden.
Um alle Ausbildungsvoraussetzungen zu erfüllen, müssen drei Dinge gegeben sein.
13. Wie kann ich Ausbildungsbetrieb werden?
Die Ausbildungsberater der IHK Frankfurt am Main sind Ansprechpartner für Unternehmen, Ausbilderinnen, Ausbilder und Auszubildende. Bei Problemen in der Ausbildung steht die Ausbildungsberatung allen Beteiligten als neutraler Ansprechpartner zur Seite. Den richtigen Ansprechpartner für Ihren Ausbildungsberuf finden Sie auf den Berufsseiten in der Liste der Ausbildungsberufe.
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Wir möchten Ausbildungsbetrieb werden - IHK Frankfurt am Main
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