Versicherungen und Preisnachlässe
Preisnachlass für »Vielbucher«
Wer bereits an drei Veranstaltungen des IHK Bildungszentrums Frankfurt am Main teilgenommen hat, erhält ab dem 4. Seminar einen Preisnachlass von 15 %. Bitte beachten Sie: Den Preisnachlass gewähren wir nur bei Seminaren, nicht bei Zertifikatslehrgängen oder Lehrgängen der Aufstiegsbildung.
Versicherung
Teilnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sind nach § 359 Ziff. 1 RVO bei Personalunfallschäden, nicht aber Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers versichert, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft:
a) wenn der Lehrgangsbesuch auf einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung beruht
b) ein Auftrag, eine Anordnung oder Anweisung des Arbeitgebers vorliegt
c) der Arbeitgeber die Kosten des Lehrgangs übernimmt bzw. sich wesentlich an den Kosten beteiligt
d) der Arbeitgeber für die Teilnahme Arbeitsbefreiung unter Weiterzahlung des Entgelts gewährt.
Soweit beim Lehrgangsteilnehmer keine der unter a) bis d) genannten Voraussetzungen vorliegt, besteht über die IHK Versicherungsschutz nach den Regeln der Berufsgenossenschaft Hamburg.
Wer bereits an drei Veranstaltungen des IHK Bildungszentrums Frankfurt am Main teilgenommen hat, erhält ab dem 4. Seminar einen Preisnachlass von 15 %. Bitte beachten Sie: Den Preisnachlass gewähren wir nur bei Seminaren, nicht bei Zertifikatslehrgängen oder Lehrgängen der Aufstiegsbildung.
Versicherung
Teilnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sind nach § 359 Ziff. 1 RVO bei Personalunfallschäden, nicht aber Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers versichert, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft:
a) wenn der Lehrgangsbesuch auf einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung beruht
b) ein Auftrag, eine Anordnung oder Anweisung des Arbeitgebers vorliegt
c) der Arbeitgeber die Kosten des Lehrgangs übernimmt bzw. sich wesentlich an den Kosten beteiligt
d) der Arbeitgeber für die Teilnahme Arbeitsbefreiung unter Weiterzahlung des Entgelts gewährt.
Soweit beim Lehrgangsteilnehmer keine der unter a) bis d) genannten Voraussetzungen vorliegt, besteht über die IHK Versicherungsschutz nach den Regeln der Berufsgenossenschaft Hamburg.