Kostenübernahmeerklärung Weiterbildungsprüfung
Die Bezahlung der Prüfungsgebühren erfolgt grundsätzlich durch den Prüfungsteilnehmer. Sollen die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden, muss die hier angehängte Erklärung zusammen mit dem Zulassungsantrag beim entsprechenden IHK-Prüfungssachbearbeiter/-in eingereicht werden.