Nr. 5186346

Kostenübernahmeerklärung Weiterbildungsprüfung

Die Bezahlung der Prüfungsgebühren erfolgt grundsätzlich durch den Prüfungsteilnehmer. Sollen die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden, muss die hier angehängte Erklärung zusammen mit dem Zulassungsantrag beim entsprechenden IHK-Prüfungssachbearbeiter/-in eingereicht werden.