Fachwirt/-in im Gastgewerbe

Fachwirte im Gastgewerbe sind in der Lage gastronomische Betriebe zu disponieren und verwalten. Auch der Einsatz von Produkten, unter Beachtung von Qualitätsanforderungen und Rechtsvorschriften, liegt im Tätigkeitsbereich. Weiterhin sind sie verantwortlich für die sachgerechte Lagerung von Waren und Werkstoffen, dem selbstständigen Planen, Ausführen und Kontrollieren von gastorientierten Dienstleistungen und kalkulieren von Kostenentwicklungen. Zulassungsvoraussetzung dieser Weiterbildungsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer anschließenden Berufspraxis in der Gastronomie.