Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Durch die Weiterbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen können kaufmännische Sachaufgaben ausgeführt werden. Ebenso sollen regionale, nationale und internationale Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen erkannt und deren Einfluss auf den Betriebsablauf beurteilt werden. Die Prüfung kann abgelegt werden, sobald eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen vorliegt.
Organisation der Prüfung
- Rechtsgrundlage ab 01.01.2020 (Gesetze im Internet)
- Rechtsgrundlage bis 31.12.2019 – darüber hinaus gültig für vor diesem Datum erfolgte Anmeldungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB)
- Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen
- Prüfungstermine
- Prüfungsgebühren
- Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen (auch für Aufstiegs-BAföG)
- Online-Anmeldung
- Strukturierung und Hilfsmittel
- Themenvorschlag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 495 KB)
- Prüfungsergebnisse Online