Fremdsprachenkorrespondent/-in
Als geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin können Sie geschriebene und gesprochene wirtschaftsbezogene Texte übersetzen, aufarbeiten und wiedergeben. Ebenso formulieren und gestalten Sie fremdsprachige Geschäftsbriefe und sind in der Lage mündlich in der Fremdsprache zu kommunizieren. Die Prüfung kann absolviert werden, sobald eine Berufsausbildung im kaufmännischen, verwaltungswirtschaftlichen oder dienstleistenden Bereich absolviert wurde und eine fundierte Fremdsprachenkenntnis nachgewiesen werden kann.
Organisation der Prüfung
- Rechtsgrundlage ab 01.10.2020 (Gesetze im Internet)
- Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen
- Prüfungstermine
- Prüfungsgebühren
- Bitte wenden Sie sich bzgl. Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanmeldung an den zuständigen Sachbearbeiter!
- Strukturierung und Hilfsmittel
- Prüfungsergebnisse Online