Handelsfachwirt/-in
Geprüfte Handelsfachwirte arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzel-, Groß- oder Außenhandel. Sie nehmen eigenständig handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten. Die Prüfung kann abgelegt werden, wenn eine kaufmännische Berufsausbildung abgeschlossen und eine einschlägige Berufspraxis vorhanden ist.
Organisation der Prüfung
- Rechtsgrundlage ab 01.01.2020 (Gesetze im Internet)
- Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen
- Prüfungstermine
- Prüfungsgebühren
- Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen (auch für Aufstiegs-BAföG)
- Online-Anmeldung
- Strukturierung und Hilfsmittel (2014)
- Themenvorschlag Fachgespräch
- Prüfungsergebnisse Online