Meister/-in für Schutz und Sicherheit
Die Weiterbildung zum/zur geprüften Meister/-in für Schutz und Sicherheit befähigt zur Übernahme von Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit. Des Weiteren sollen neue Methoden der Organisations- und Personalentwicklung eingesetzt und Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung übernommen werden. Die Prüfung zum/zur Meister/-in Schutz und Sicherheit setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sicherheitsrelevanten Beruf voraus, mit einer anschließenden mindestens einjährigen Berufserfahrung. Auch eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur geprüften Werkschutzfachkraft kann die Zulassungsberechtigung für diese Weiterbildungsprüfung darstellen.
Organisation der Prüfung
- Rechtsgrundlage ab 01.10.2020 (Gesetze im Internet)
- Rechtsgrundlage bis 30.09.2020 – darüber hinaus gültig für vor diesem Datum erfolgte Anmeldungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 90 KB)
- Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen
- Prüfungstermine
- Prüfungsgebühren
- Zulassung & Anmeldung
Zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen (auch für Aufstiegs-BAföG)
sowie zur Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte das FoBI-Infocenter. - Strukturierung und Hilfsmittel
- Antrag Meisterbrief DIN A3 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 327 KB)