Personalfachkaufmann/-frau

Die Weiterbildung geprüfter Personalkaufmann/geprüfte Personalkauffrau befähigt zur Übernahme von verantwortlichen Aufgaben in der Personalwirtschaft, Personalberatung und Personal- und Organisationsentwicklung. Dabei werden Entscheidungen in der Personalpolitik, Personalplanung und im Personalmarketing getroffen und Funktionen in der Aus- und Weiterbildung der Unternehmen übernommen. Zugangsvoraussetzung der Prüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im verwaltenden oder personalwirtschaftlichen Bereich mit einer anschließenden mindestens einjährigen Berufserfahrung.