Personalfachkaufmann/-frau
Die Weiterbildung geprüfter Personalkaufmann/geprüfte Personalkauffrau befähigt zur Übernahme von verantwortlichen Aufgaben in der Personalwirtschaft, Personalberatung und Personal- und Organisationsentwicklung. Dabei werden Entscheidungen in der Personalpolitik, Personalplanung und im Personalmarketing getroffen und Funktionen in der Aus- und Weiterbildung der Unternehmen übernommen. Zugangsvoraussetzung der Prüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im verwaltenden oder personalwirtschaftlichen Bereich mit einer anschließenden mindestens einjährigen Berufserfahrung.
Organisation der Prüfung
- Rechtsgrundlage ab 01.10.2020 (Gesetze im Internet)
- Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen
- Prüfungstermine
- Prüfungsgebühren
- Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen (auch für Aufstiegs-BAföG)
- Online-Anmeldung
- Strukturierung und Hilfsmittel
- Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 204 KB)
- Themenvorschlag
- Prüfungsergebnisse Online