Schutz- und Sicherheitskraft
Die Weiterbildung zur Schutz- und Sicherheitskraft befähigt Aufgaben im Bereich des Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdienstes zu übernehmen, sowie Qualifikationen im Veranstaltungs- und Verkehrsdienst zu erlangen. Zu der Prüfung ist zugelassen, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung in der Sicherheitswirtschaft aufweist. Ebenfalls müssen die Prüflinge mindestens 24 Jahre alt sein und eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang in den letzten 24 Monaten vorweisen können.
Organisation der Prüfung
- Rechtsgrundlage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB)
- Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen
- Prüfungstermine
- Prüfungsgebühren
- Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Anmeldung
- Strukturierung und Hilfsmittel
- Prüfungsergebnisse Online