Tourismusbeitrag der Stadt Frankfurt am Main

Seit dem 01.10.2024 sind alle ortsfremden Personen beitragspflichtig, die in der Stadt Frankfurt am Main keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben und eine entgeltliche Übernachtung in Anspruch nehmen.
Der Tourismusbeitrag beträgt pro Übernachtung und pro Person zwei Euro.
Die Anmeldung und Entrichtung des Tourismusbeitrages erfolgt bei der jeweiligen Beherbergungsstätte, d.h. die Frankfurter Beherbergungsbetriebe ziehen den Beitrag ein und führen diesen entsprechend an die Kommune ab.
Von der Pflicht zur Entrichtung eines Tourismusbeitrages werden bei Vorlage eines ärztlichen
Attestes Patientinnen und Patienten für die Zeit, in der sie nicht in der Lage waren, die
Tourismuseinrichtungen zu nutzen, auf Antrag befreit. Die Anträge sind schriftlich an die Stadt
Frankfurt am Main zu richten. Von der Entrichtung des Tourismusbeitrages außerdem befreit,
sind Schülerinnen und Schüler sowie die begleitenden Lehrkräfte im Rahmen von schulischen
Klassenfahrten und Personen, die sich nur zur Berufsausbildung im Erhebungsgebiet
aufhalten.
Alle offiziellen Dokumente der Stadt Frankfurt, darunter auch die Beitragserklärung für Beherbergungsbetriebe, ein Merkblatt für Übernachtungsgäste und einen Antrag auf Erstattung finden Sie HIER.