Sofortprogramm „Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor“ vorgelegt

Die nationalen Klimaziele bei Gebäuden wurden deutlich verfehlt. Um die CO2-Minderungsziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen, haben Wirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) und Bauministerium (BMWSB) ein Sofortprogramm aufgelegt.
Ein deutlicher Schwerpunkt in dem 15-seitigen Sofortmaßnahmenpapier liegt dabei auf der Sanierung von Bestandsimmobilien. Hier setzt die Bundesregierung auf die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, wobei insbesondere Wärmepumpen und Niedertemperatur-Wärmenetze eine Schlüsselrolle spielen.
Die konkreten Maßnahmen beinhalten neben der Aufstockung existierender Förderprogramme und der Intensivierung von Qualifikationsmaßnahmen auch eine Stärkung des seriellen Sanierungsverfahrens.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll so geändert werden, dass ab dem 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten soll. Der Einbau von reinen Gasheizungen soll nicht mehr erlaubt sein. Bestehende Gasheizungen sollen optimiert werden. Der Neubaustandard soll ab 2025 an den Effizienzhaus (EH) 40-Standard angeglichen werden. Bereits ab Januar 2023 wird der Standard EH 55 gelten.