Frankfurter Magistrat setzt Mietspiegel 2022 zum 1. Juni in Kraft
In seiner Sitzung vom 16.5.2022 hat der Frankfurter Magistrat beschlossen, dass der neue qualifizierte Mietspiegel 2022, mit dem die ortsübliche Vergleichsmiete für Mietwohnungen im Stadtgebiet ermittelt werden kann, ab dem 1.6.2022 gelten wird.
Grundlage ist eine repräsentative Erhebung von fast 3.500 Frankfurter Haushalten zur Art, Größe, (energetischen) Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der von ihnen gemieteten Wohnung. Zudem wurden in über 1100 Fällen weitere Informationen aus der schriftlichen Vermieterbefragung ausgewertet.
Im Vergleich mit der letzten Erhebung 2018 sind die Mieten für Bestand und Neubezug um 9,9 Prozent – das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 2,4 Prozent – gestiegen. Damit erhöhte sich die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnraum in Frankfurt von 9,36 auf 10,29 Euro. Überdurchschnittlich gestiegen sind im Vergleich die neuvereinbarten Mieten, wenn eine Wohnung wieder oder zum ersten Mal vermietet wird.
Weitere Informationen:
Die Mietspiegelbroschüre als PDF-Datei sowie weitere Informationen zum Frankfurter Mietspiegel sind unter frankfurt.de/mietspiegel abrufbar. Hier kann der Mietspiegel auch in gedruckter Form bestellt werden. In Kürze wird auch der Online-Mietspiegelrechner der Stadt aktualisiert unter frankfurt.de/mietspiegel-rechner erreichbar sein.
Die Mietspiegelbroschüre als PDF-Datei sowie weitere Informationen zum Frankfurter Mietspiegel sind unter frankfurt.de/mietspiegel abrufbar. Hier kann der Mietspiegel auch in gedruckter Form bestellt werden. In Kürze wird auch der Online-Mietspiegelrechner der Stadt aktualisiert unter frankfurt.de/mietspiegel-rechner erreichbar sein.