Hessischer Landtag beschließt Reform der Grundsteuer

In seiner Sitzung vom 14.12.2021 hat der Hessische Landtag die Neuregelung der Grundsteuer beschlossen. Das neue Gesetz sieht vor, dass sich neben der Häuser- und Grundstücksgröße künftig auch die Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirkt.
Grund für die Reformierung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018, das die Ermittlung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. 2019 beschloss der Bundestag eine Reform, die ab dem 01.01.2025 gilt und einkommensneutral ausfallen soll.
Bei der Berechnung der Grundsteuer macht Hessen von der Öffnungsklausel Gebrauch, die es den Ländern ermöglicht, vom Bund abweichende Regelungen anzuwenden. In Hessen wird künftig das „Flächen-Faktor-Verfahren“ die Grundlage für die Berechnung bilden. Ausgangspunkt für die Bewertung sind einerseits die Größe der Häuser und Grundstücke sowie der Lagefaktor: Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Die Grundsteuer ist in der Regel von den Eigentümern eines Grundstücks zu zahlen. Sie können sie aber auf ihre Mieter umlegen.