Novellierte europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) tritt in Kraft
Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) regelt den langfristigen gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt, fördert deren freien Verkehr und verbessert die Qualität sowie Sicherheit. Sie trat am 07.01.2025 in Kraft, gilt ab 08.01.2026 in allen Mitgliedstaaten und enthält sofort wirksame Bestimmungen zur Entwicklung harmonisierter Normen und Produktanforderungen. Die übrigen Regelungen greifen ab 2026, mit Ausnahme von Artikel 92 zu Sanktionen, der erst 2027 wirksam wird.
Die neue Verordnung führt einen digitalen Produktpass für Bauprodukte ein, der beispielsweise per QR-Code von verschiedenen Akteuren in der Lieferkette gescannt werden kann. Er liefert Informationen zu Nachhaltigkeit, Materialien, Recyclinganteilen und Normen. Zudem erleichtert er die CO2-Bilanzierung von Gebäuden. Unternehmen müssen dafür unter anderem eine Leistungs- und Konformitätserklärung erstellen.
Die Leistungserklärung ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und bescheinigt, dass ein Bauprodukt den EU-Vorgaben entspricht. Die neue BauPVO erweitert die CE-Kennzeichnung um Umweltaspekte, sodass Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen ebenfalls erfasst werden.
Die Verordnung gilt nun für alle Wirtschaftsakteure, einschließlich gebrauchte Bauprodukte, digitale Datensätze, Dienstleistungen für den 3D-Druck und direkt auf Baustellen verwendete Produkte.
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