Bundesregierung einigt sich auf Teillösung für KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude
Angesichts der enormen Antragsflut in den letzten Wochen wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit sofortiger Wirkung am 24.1.2022 gestoppt. Nun hat sich die Bundesregierung auf das weitere Vorgehen geeinigt. Alle bis zum Antragsstopp eingegangenen und förderfähigen Anträge sollen genehmigt werden. Zudem soll die zukünftige Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden.
Die am 1.2.2022 vorgestellte Lösung sieht vor, dass alle Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.1.2022 eingegangen sind, von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und gegebenenfalls genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Die zukünftige Gebäudeförderung soll im Sinne eines klimapolitisch ambitionierten, ganzheitlichen Ansatzes neu aufgesetzt werden. Dem Vernehmen nach sollen nur noch Sanierungen und Neubauten nach dem EH40-Standard gefördert werden, und das mit reduzierten Fördersummen. Das Anschluss-Programm hat einen Deckel von einer Milliarde Euro und soll nur bis Jahresende gelten. Anschließend soll ein weiteres Programm für klimafreundliches Bauen aufgesetzt werden.