Vermieter tragen CO2-Preis ab 2023 anteilig mit

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, nach dem Vermieter sich ab dem 1.1.2023 am CO2-Preis auf fossile Brennstoffe beteiligen müssen. Die Höhe ist dabei abhängig von der Energiebilanz des Gebäudes. Bei Nichtwohngebäuden soll eine „50-50-Regelung" gelten.
Auf die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern hatten sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag verständigt. In seiner Sitzung vom 25.5.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) beschlossen. Der Entwurf sieht ein Stufenmodell vor, wonach Vermieter bei Gebäuden mit einer schlechten Energiebilanz prozentual höher an den Kosten beteiligt werden. Geplant sind zehn Stufen, in denen der Anteil der Vermieter immer weiter abnimmt – bis hin zu sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55.
Bei Nichtwohngebäuden wie unter anderem Büros, Handels- und Logistikimmobilien soll – sofern es vertraglich nicht anders vereinbart wurde – vorerst eine „50-50-Regelung" gelten.