Wiederaufnahme der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung
Nachdem die Bundesregierung weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt hat, startet der Sanierungsteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit dem 22.02.2022 wieder.
Im ersten Schritt hatte die KfW bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp eingegangen waren. Diese werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. Darüber hinaus können nun auch wieder KfW-Anträge für die Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden. Die Förderbedingungen bleiben unverändert. Für die neue EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
Grundsätzlich gilt nach wie vor: Anträge sind vor Unterzeichnung von Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.