Zustimmung zur EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie

Die überarbeitete europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie ist beschlossen – auch der Wohnungsbestand soll in Schritten emissionsfrei werden. Deutschland muss die EU-Sanierungsvorgaben innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
In der Ratssitzung am 12.04.2024 wurde die finale Zustimmung zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie erteilt. Nach Veröffentlichung im Gesetzblatt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 
Ziel der neuen Regelung ist es, dass bis 2030 alle neuen Gebäude emissionsfrei sind und bis 2050 der Gebäudesektor komplett dekarbonisiert ist. Die Richtlinie beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, die noch im Einzelnen detailliert im Gesetz ausgestaltet werden müssen. Unter anderem muss der durchschnittliche Primärenergieverbrauch im gesamten Wohngebäudebestand bis 2023 um 16 Prozent sinken. Für Nichtwohngebäude gelten Mindesteffizienzstandards. Bis 2030 muss jedes Nichtwohngebäude im Vergleich zu 2020 effizienter sein als die untersten 16 Prozent  und bis 2033 besser als die untersten 26 Prozent.
Neue öffentliche Gebäude müssen ab 2028 Null-Emissionsgebäude sein, private Gebäude ab 2030.
Fossile Heizungen müssen bis 2040 auslaufen, und ab 2025 gibt es keine staatliche Förderung mehr für reine Öl- oder Gasheizungen.
Auch eine Solardachpflicht kommt für neue öffentliche und Nichtwohngebäude ab einer gewissen Größe. Für Bestandsgebäude wird es eine Pflicht geben, wenn Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden.