Wie werde ich Mitglied?

Was habe ich von einer Mitgliedschaft?

Als Mitglied der Frankfurter Immobilienbörse dürfen Sie das Logo der Frankfurter Immobilienbörse führen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihr Netzwerk in verschiedenen Treffen der Mitglieder zu erweitern. Zudem wird Ihr Unternehmen im Mitgliederverzeichnis der Frankfurter Immobilienbörse auf der Internetseite der IHK Frankfurt am Main und in den Publikationen der Frankfurter Immobilienbörse genannt.

Wo ist die Mitgliedschaft geregelt?

Die Bedingungen zur Mitgliedschaft in der Frankfurter Immobilienbörse sind in der Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 181 KB) (§§ 4 bis 6) geregelt.

Wer kann Mitglied werden?

Als Börsenmitglieder können Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft zugelassen werden.
Auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie für Mieten und Pachten - soweit diese aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft stammen - können als Börsenmitglieder zugelassen werden.
Dabei sollten Tätigkeitschwerpunkt und Unternehmenssitz im Bezirk der IHK Frankfurt am Main (Stadt Frankfurt am Main, Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreis) liegen.

Welche Unterlagen muss ich zur Antragsstellung einreichen?

Bitte füllen Sie das Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 180 KB) aus und fügen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis bei.

Wie ist das Antragsprozedere?

Nach Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars sowie eines polizeilichen Führungszeugnisses wird Ihr Antrag an den Vorstand der Frankfurter Immobilienbörse weitergeleitet. Außerdem erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Austausch im Rahmen einer Vorstandssitzung. Die Vorstandsmitglieder entscheiden anschließend über Ihren Antrag.

Ist die Mitgliedschaft kostenpflichtig?

Nach der Zulassung durch den Vorstand ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 90 Euro fällig. Der zusätzlich zu entrichtende Jahresbeitrag beträgt 250 Euro.