Fachkundeprüfung im Waffenhandel

Der Handel mit Schusswaffen und Munition


In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Handel mit Schusswaffen und Munition keine allgemeine Gewerbefreiheit. Das Waffengesetz sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine gewerberechtliche Waffenhandelserlaubnis vor.

Welches ist die zuständige Erlaubnisbehörde?


Zuständige Behörden sind in kreisfreien Städten der Magistrat, in Landkreisen das Landratsamt. Bei diesen Erlaubnisbehörden wird der Antrag auf Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen und Munition gestellt.

Die Erteilung einer Erlaubnis für den Waffenhandel setzt außer der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung den Nachweis der erforderlichen Fachkunde voraus. Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.

Fachkundeprüfungen in Hessen


Die Geschäftsführung des staatlichen Prüfungsausschusses für die Fachkundeprüfung Waffenhandel ist bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg.