Positionspapier der IHK Frankfurt und des DEHOGA Frankfurt zur Tourismusabgabe

Tourismusabgabe zur Stärkung des Tourismus- und Stadtmarketings einsetzen: IHK und DEHOGA veröffentlichen gemeinsame Position
Die IHK Frankfurt am Main und der DEHOGA Frankfurt haben ein gemeinsames Positionspapier zur geplanten Einführung einer Tourismusabgabe veröffentlicht. Damit reagieren Kammer und Verband auf das im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen vorgesehene Zusammenwirken von Politik und Wirtschaft im Umsetzungsprozess der geplanten Tourismusabgabe.
Demnach fordern die IHK Frankfurt und der DEHOGA Frankfurt mit Nachdruck, dass die aus der Tourismusabgabe erwarteten Mittel zweckgebunden für die Tourismusförderung und das Stadtmarketing eingesetzt werden. Das Hauptziel ist es, Frankfurts Tourismus- und Stadtmarketing im nationalen und internationalen Wettbewerb zu stärken und die finanzielle Ausstattung der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt dauerhaft und spürbar zu verbessern.
Da die Betriebe der Tourismuswirtschaft die Hauptlast zu tragen haben, fordern die IHK Frankfurt und der DEHOGA Frankfurt die Einrichtung eines Beirates unter Beteiligung von IHK und DEHOGA. Der Beirat sollte bei Fragen der Mittelverwendung und Mittelverteilung mit einbezogen werden und bei der Satzung Mitspracherecht haben.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Satzung fordern IHK Frankfurt und DEHOGA Frankfurt, dass der bürokratische Aufwand für die betroffenen Unternehmen gering gehalten wird. Die Meldungen der abgabepflichtigen Unternehmen sollten möglichst als Ergänzung zum bisher bereits eingesetzten Meldeschein erfolgen. Nach Berechnungen von IHK und DEHOGA kommen auf die betroffenen Unternehmen Verwaltungskosten von bis zu 4,3 Mio. Euro zu.
Nach Ansicht der IHK Frankfurt und des DEHOGA Frankfurt sollten Tagestouristen von der Abgabe ausgenommen sein. Der damit verbundene Aufwand an den Verkaufsstellen der betroffenen Einrichtungen wie Museen, Kinos oder Sportveranstaltungen rechtfertigt die Erhebung nicht.
Die Höhe der Tourismusabgabe ist noch nicht festgelegt, weshalb auch die Höhe der erwarteten Einnahmen daraus noch offen ist. Die Berechnung der Abgabe sollte als gleicher Abgabebetrag pro Person und pro Übernachtung erfolgen. Sie ist im Gegensatz zu einer prozentualen Abgabe die praktikablere und transparentere Lösung. Die IHK und der DEHOGA weisen zudem auf den Informationsbedarf aller Beteiligten hin und fordern die Bereitstellung eines elektronischen Fragen- und Antwortkatalogs.
Die IHK Frankfurt und der DEHOGA Frankfurt fordern die Einbeziehung von Privatunterkünften, insbesondere auch solche, die über digitale Vermittlungsplattformen vermittelt werden.