Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Nach dem Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter und Gewerbetreibende die für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen.
Hier finden Sie ein Muster für den aktuellen Aushang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 205 KB) mit den relevanten Abschnitten des Jugendschutzgesetzes. Der derzeit aktuelle Aushang ist Stand 14. Mai 2024.
Interessierte Gewerbetreibende können sich darüber hinaus im Internetaufritt der Schulungsinitiative Jugendschutz rund um das Thema informieren.
Achtung – Irreführende Werbung / Betrugsversuche: Es kommt immer wieder vor, dass Gewerbetreibende von unseriösen Anbietern telefonisch oder per Post hinsichtlich ihrer Aushänge zum Jugendschutzgesetz kontaktiert werden. Die Anbieter behaupten, dass nur die von ihnen zu einem relativ hohen Preis angebotenen Aushangtafeln den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und der Gewerbetreibende mit seinem aktuellen Aushang gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde. Auch wird dazu aufgefordert, sich in ein Register eintragen zu lassen. Bei solchen Angeboten ist Misstrauen angebracht. Betroffene sollten sich auf nichts einlassen, und Unterlagen anfordern, anhand derer sie das Angebot prüfen können.