Fragen und Antworten zum Frankfurter Tourismusbeitrag
Seit 2018 gilt die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Frankfurt am Main. Demnach ist jeder Privatreisende verpflichtet pro Übernachtung zwei Euro an die Stadt Frankfurt zu zahlen. Die Frankfurter Beherbergungsbetriebe ziehen den Beitrag ein und führen diesen entsprechend an die Kommune ab.
Beitragspflichtig sind alle ortsfremden Personen, die sich nicht beruflich in Frankfurt aufhalten, und denen die Möglichkeit geboten wird, die hier vorhandenen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen oder an Veranstaltungen teilzunehmen. Als ortsfremd gilt, wer weder einen Haupt- noch einen Nebenwohnsitz in Frankfurt hat.
### Aktueller Hinweis: Ausweitung des Tourismusbeitrags auf Geschäftsreisen ab 1.10.2024
Die Stadt Frankfurt hat angekündigt, den Tourismusbeitrag ab 1. Oktober 2024 auf beruflich bedingte Übernachtungen auszuweiten. Weitere Informationen folgen.
Die IHK Frankfurt und der DEHOGA Frankfurt haben gemeinsam ein ausführliches Merkblatt (FAQs) erstellt. Den Download finden Sie unter nachfolgendem Link:
Alle offiziellen Dokumente der Stadt Frankfurt, darunter auch ein Muster-Meldeschein, die Beitragserklärung und einen Antrag auf Erstattung finden Sie HIER.
Wichtig ist, dass auf dem Meldeschein unter „Reisegrund“ die Anzahl der Geschäftsreisenden bzw. der Privatreisenden vermerkt wird. Die Angabe der Firmenanschrift ist für Geschäftsreisende erforderlich, um vom Tourismusbeitrag befreit zu werden.