Fragenfundus für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung
Der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten wird unter Federführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V. erarbeitet.
Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung. Die vorliegende Fassung entspricht den zur Zeit in Deutschland auf der Basis des Gefahrgutbeförderungsgesetz veröffentlichten bzw. geltenden internationalen Gefahrgutrechtsvorschriften, Richtlinien und multilateralen Vereinbarungen:
ADR = Fassung 30. ADR-ÄndV
RID = Fassung 24. RID-ÄndV
ADN = Fassung 10. ADN-ÄndV
IMDG-Code = Amendment 42-24
sowie den seit 01.01.2025 geltenden Verordnungen (GGVSEB, GGVSee, GGAV, GbV, GGKontrollV und ODV), Richtlinien und multilateralen Vereinbarungen.
ADR = Fassung 30. ADR-ÄndV
RID = Fassung 24. RID-ÄndV
ADN = Fassung 10. ADN-ÄndV
IMDG-Code = Amendment 42-24
sowie den seit 01.01.2025 geltenden Verordnungen (GGVSEB, GGVSee, GGAV, GbV, GGKontrollV und ODV), Richtlinien und multilateralen Vereinbarungen.
Download PDF: Fragenfundus (Stand: Januar 2025)
Hinweise zur Verwendung:
- Die einzelnen Bereiche "Nationale Rechtsvorschriften", Verkehrsträgerübergreifender Teil", "Straße", "Eisenbahn", "Binnenschiff" und "See" sind durch Zwischenüberschriften kenntlich gemacht und können auch getrennt gedruckt werden.
- Im verkehrsträgerübergreifenden Teil enthalten alle Fragen Angaben, für welche Verkehrsträger diese relevant sind.
- Angaben in der Fragestellung, wie z. B. Namen gefährlicher Güter, UN-Nummer, Gefahrgutklasse, Angaben zur Verpackung (Verpackungsart, Verpackungscodierung, Herstellungsjahr), Maß- und Gewichtsangaben sowie Verantwortliche und deren Pflichten sind beispielhaft aufgeführt und können durch äquivalente Angaben ersetzt werden.
- Die für die jeweilige Frage vergebene Punktzahl erscheint rechts neben dem Fragetext.
- Alle für die jeweilige Fallstudie zur Verfügung stehenden Unterfragen sind aufgeführt. Sie werden ggf. entsprechend der benötigten Punktzahl für den jeweiligen Prüfungsfragebogen begrenzt. Unterfragen einzelner Fallstudien können ggf. auch in anderen Fallstudien verwendet werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Bundesverkehrsministerium nachträgliche Änderungen wünscht; einzelne Fragen könnten also unterjährig modifiziert werden.