Gültigkeit und Verlängerung von ADR-Bescheinigungen

1. Geltungsdauer der Bescheinigung


Für die Gültigkeit einer ADR-Bescheinigung ist immer das Datum der bestandenen Prüfung des Basiskurses maßgebend. Dies gilt auch, wenn der Fahrer die erste Prüfung am Ende des Basiskurses nicht besteht und einige Tage später eine Wiederholungsprüfung ablegt. Dann gilt das Datum der "zweiten Prüfung" als Grundlage für die Berechnung der Gültigkeit.
Beispiel: Herr Zett besteht seine Basiskursprüfung am 15.06.2021, dann beginnt die Gültigkeitsdauer am 15.06.2021 und endet nach fünf Jahren am 15.06.2026. Besteht Herr Zett die Prüfung am 15.06.2021 nicht und legt am 22.06.2021 eine Wiederholungsprüfung ab, so beginnt die Gültigkeit seiner Bescheinigung am 22.06.2021 und endet dementsprechend nach fünf Jahren am 22.06.2026.
Werden nach der Prüfung für den Basiskurs weitere Prüfungen für die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 oder Klasse 7 abgelegt, ändert dies nichts an der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung. Der Besuch einer Auffrischungsschulung für alle Teile (mit anschließender Prüfung) richtet sich immer nach der Gültigkeitsdauer, die sich aus der bestandenen Basiskursprüfung ergibt.
Gemäß der DIHK-Mustersatzung zur Fahrzeugführerschulung und -prüfung, wird eine Bescheinigung erst dann erteilt, wenn der Teilnehmer den erforderlichen Kurs ohne Fehlzeiten besucht und die Prüfung persönlich ohne fremde Hilfe abgelegt und dabei die zulässige Bearbeitungszeit und Fehlerzahl nicht überschritten hat (8.2.2.8.1 ADR).

2. Verlängerung der Bescheinigung


Vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der ADR-Bescheinigung müssen Gefahrgutfahrer an einer Auffrischungsschulung teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden haben (8.2.2.8.2 ADR). Ansonsten dürfen sie keine Gefahrguttransporte in kennzeichnungspflichtigen Mengen (gem. Kapitel 1.1.3.6.3 ADR) durchführen. Für den weiteren Gefahrguttransport ist dann eine nochmalige Erstschulung notwendig.
Entscheidend für die Frage wann die Bescheinigung ungültig wird, ist das Gültigkeitsdatum unter Punkt acht auf der Vorderseite der ADR-Bescheinigung (ADR-Scheckkarte).
Die Fahrzeugführer sollten deshalb rechtzeitig vor dem Ablauf der Bescheinigung an einer Auffrischungsschulung teilnehmen. Das ADR gibt dem Fahrer die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablauf der Gültigkeit an einer Schulung und Prüfung teilzunehmen, ohne einen Zeitverlust zu haben. Die Zeitspanne vom Tag der bestandenen Prüfung bis zum Tag des Ablaufs der Bescheinigung wird zu den fünf Jahren für die Verlängerung hinzugerechnet.
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