Antrag zur Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer Vortätigkeit
Bei der Antragstellung auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des § 8 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) bitten wir Sie, folgende Punkte, im Rahmen einer reibungslosen Abwicklung, unbedingt zu beachten:
- Es können nur leitende Tätigkeiten anerkannt werden, die in Unternehmen des gewerblichen (erlaubnispflichtigen) Güterkraftverkehrs (gemäß § 1 GÜkG) geleistet wurden.
- Die Tätigkeit muss mindestens zehn Jahre lang ausgeübt worden sein und zwar ohne Unterbrechung im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009.
- Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben (siehe unten).
- Der IHK sind die entsprechenden Unterlagen (siehe Antrag), wie z. B. Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen usw. mit dem Antrag zur Beurteilung einzureichen.
Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesprächstermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, bzw. mit Ihnen abgestimmt.
Wir bitten Sie außerdem zu beachten, dass bereits die Antragstellung gebührenpflichtig ist und zwar unabhängig davon, ob der Fachkundenachweis ausgestellt wird oder nicht. Mit der Antragstellung wird die Gebühr in Höhe von 228 Euro fällig. Überweisen Sie den Betrag unter dem Kennwort „Fachkundenachweis durch Vortätigkeit Güter“ und Angabe Ihres Namens auf unser Konto der Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE22 5005 0201 0000 0500 88, BIC: HELADEF88. Den Einzahlungsbeleg fügen Sie bitte dem Antrag bei.
Nachstehend finden Sie die Sachgebiete, für die entsprechende Kenntnisse nachzuweisen sind:
Recht
- Güterkraftverkehrsrecht
- Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Kostenrechnung
- Beförderungsbedingungen und -preise
- Beförderungsdokumente
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Spedition
- Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
- Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fahrzeuggewichte und Abmessungen
- Laden und Entladen der Fahrzeuge
- Beförderung gefährlicher Güter
- Beförderung von Nahrungsmitteln
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
- Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
- Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
- Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
- Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
- Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln