Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Von der Einhaltung der Sozialvorschriften sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg zum Gütertransport im Einsatz haben oder die in der Personenbeförderung Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen verwenden.
Die Broschüre der IHK Region Stuttgart "Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Digitales Kontrollgerät sowie Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten nach nationalem und EU-Recht" hält also nicht nur für Speditionen, Frachtführer und Busunternehmen Informationen bereit, sondern wendet sich auch an (kleine) Dienstleister, Handwerker, Handels- und Industriebetriebe.
Die Broschüre enthält umfangreiche Informationen zu folgenden Themengebieten:
  • Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten
  • Digitales Kontrollgerät
  • Umsetzung, Beispiele und Lösungsansätze für die Praxis