Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer Vortätigkeit

Bei der Antragstellung auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des § 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) bitten wir Sie, folgende Punkte, im Rahmen einer reibungslosen Abwicklung, unbedingt zu beachten:
  1. Es können nur leitende Tätigkeiten anerkannt werden, die in Unternehmen des gewerblichen (erlaubnispflichtigen) Straßenpersonenverkehrs -ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen- geleistet wurden.
  2. Die Tätigkeit muss mindestens zehn Jahre lang ausgeübt worden sein und zwar ohne Unterbrechung im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009.
  3. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben (siehe unten).
  4. Der IHK sind die entsprechenden Unterlagen (siehe Antrag), wie z. B. Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen usw. mit dem Antrag zur Beurteilung einzureichen.
Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesprächstermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, bzw. mit Ihnen abgestimmt.
Wir bitten Sie außerdem zu beachten, dass bereits die Antragstellung gebührenpflichtig ist und zwar unabhängig davon, ob der Fachkundenachweis ausgestellt wird oder nicht. Mit der Antragstellung wird die Gebühr in Höhe von 228 Euro fällig. Überweisen Sie den Betrag unter dem Kennwort „Fachkundenachweis durch Vortätigkeit KOM“ und Angabe Ihres Namens auf unser Konto der Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE22 5005 0201 0000 0500 88, BIC: HELADEF88. Den Einzahlungsbeleg fügen Sie bitte dem Antrag bei.

Nachstehend finden Sie die Sachgebiete, für die entsprechende Kenntnisse nachzuweisen sind:
Recht
  • Personenbeförderungsrecht
  • Gewerberecht (Grundzüge)
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht

Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsbedingungen und -preise
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen
  • Marketing

Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Telematik

Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
  • Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedsstaaten