Gebührenordnung Berufszugang

Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK Frankfurt am Main
-Auszug nur Fachkundeprüfungen im Verkehr-


Fachkunde Güterkraft- und Personenverkehr


6.1.1.1 Durchführung der Fachkundeprüfung und Erteilung einer Fachkunde-Bescheinigung für den Straßengüterverkehr und den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxis und Mietwagen 295,00 €

6.1.1.2 Durchführung der Fachkundeprüfung und Erteilung einer Fachkunde-Bescheinigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr 210,00 €

6.1.1.3 Fachkunde-Bescheinigungen ohne Prüfung gemäß Tarif Nr. 6.1.1.1 (Entscheidung über die Anerkennung leitender Tätigkeit – inklusive Ausstellung des Schulungsnachweises 228,00 €

6.1.1.4 Fachkunde-Bescheinigungen ohne Prüfung gemäß Tarif Nr. 6.1.1.2 (Entscheidung über die Anerkennung leitender Tätigkeit – inklusive Ausstellung des Schulungsnachweises 226,00 €

6.1.1.5 Ausstellung einer Fachkunde-Bescheinigung im Verkehr aufgrund einer gleichwertigen Abschlussprüfung oder einer Umschreibung 90,00 €

6.1.1.7 Vorabstellungnahmen bei Anhörverfahren nach Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz auf Antrag des Unternehmers
6.1.1.7.1 positive Stellungnahme bei Anhörverfahren 65,00 €
6.1.1.7.2 negative Stellungnahme bei Anhörverfahren 58,00 €

6.1.3 Bleibt der Prüfungsteilnehmer dem Prüfungstermin unentschuldigt fern oder tritt er im Verlauf der Prüfung zurück, so wird die Gebühr nicht erstattet

Gefahrgutfahrzeugführer


6.2.1 Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung des ersten Kurses 690,00 €

6.2.2 Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung eines weiteren Kurses 350,00 €

6.2.3 Entscheidung über einen Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung (jeweils 50 % des bei der ersten Anerkennung des jeweiligen Kurses erhobenen Satzes)

6.2.4 Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung bei einer wesentlichen Modifikation nach Anerkennung der Schulung 69,00 € bis 292,00 €

6.2.5 Ablegung der Prüfung für Gefahrgutfahrer nach Teilnahme am jeweiligen Unterricht 90,00 €

6.2.6 Ersatzausstellung einer Schulungsbescheinigung (ADR-Karte) für Gefahrgutfahrer 71,00 €

Gefahrgutbeauftragte


6.3.1 Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung des ersten Lehrgangs für den ersten Verkehrsträger 680,00 €

6.3.2 Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung eines Lehrgangs für einen weiteren Verkehrsträger 453,00 €

6.3.3 Entscheidung über einen Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung (jeweils 50 % der bei der ersten Anerkennung des jeweiligen Lehrgangs erhobenen Satzes)

6.3.4 Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung bei einer wesentlichen Modifikation nach Anerkennung eines Lehrgangs 65,00 € bis 290,00 €

6.4.1 Ablegung der Prüfung für Gefahrgutbeauftragte unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzung 196,00 €

6.4.2 Ausstellung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte ohne Teilnahme an der Prüfung 67,00 €

Unterrichtung Spielgeräteaufsteller


6.6 Unterrichtung der Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und ihres Personals 200,00 €

Allgemein


6.7 Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung
(betrifft: 6.1.1.1, 6.1.1.2, 6.1.2, 6.2.5, 6.4.1, 6.5, 6.6) 50 % der Prüfungs-/Unterrichtungsgebühr

Prüfung der Berufskraftfahrer gemäß der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung


Grundqualifikation
11.1.1 Theoretische Prüfung – Regelprüfung Personen-/Güterverkehr 380,00 €

11.1.2 Praktische Prüfung – Regelprüfung Personen-/Güterverkehr 1.635,00 €

11.1.3 Theoretische Prüfung Quereinsteiger Personen-/Güterverkehr 443,00 €

11.1.4 Praktische Prüfung Quereinsteiger Personen-/Güterverkehr 1.635,00 €

11.1.5 Theoretische Prüfung Umsteiger Personen-/Güterverkehr 365,00 €

11.1.6 Praktische Prüfung Umsteiger Personen-/Güterverkehr 1.280,00 €

Beschleunigte Grundqualifikation
11.2.1 Theoretische Prüfung – beschleunigte Regelprüfung Personen-/Güterverkehr 110,00 €

11.2.2 Theoretische Prüfung beschleunigte Quereinsteigerprüfung Personen-/Güterverkehr 145,00 €

11.2.3 Theoretische Prüfung beschleunigte Umsteigerprüfung Personen-/Güterverkehr 130,00 €

11.3 Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, bei weniger als 14 Tagen vor dem Prüfungstermin jeweils 50 % von 11.1.1 bis 11.2.3


Ersatzausstellungen


16.1 Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen 70,00 €
Gültig ab 01.02.2021