Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Fluthilfen

Vorübergehende Ausnahme von Sonn- und Feiertagsfahrverboten nach Unwettern in Süddeutschland
Das hessische Verkehrsministerium hat am 14.06.2024 mitgeteilt, dass Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Ende Mai/Anfang Juni dieses Jahres entstandenen Unwetterschäden in Teilen Deutschlands (Saarland und Süddeutschland) sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Hessen sowie von den auf hessischem Gebiet betroffenen Samstagsfahrverboten der Ferienreiseverordnung bis einschließlich zum 15.07.2024 ausgenommen sind.